Mit Amtsgericht wird die unterste Stufe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bezeichnet. Siehe für weiteres unter Amtsgericht, Zivilsachen, Amtsgericht, Strafsachen. Jedes Amtsgericht besteht aus verschiedenen Abteilungen.
Auf diesen Artikel verweisen: Strafrichter * Nachlassgericht * Grundbuch * eMail, Beweiskraft * Ordentliche Gerichte/ordentliche Gerichtsbarkeit * Oberlandesgericht, Zivilsachen * AG * Einzelrichter * Familiengericht * rügeloses Einlassen/rügeloses Verhandeln * Beratungshilfe * Zuständigkeitsstreitwert * Registergericht