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Amtsgericht
(recht.allgemein.prozess)
    

Mit Amtsgericht wird die unterste Stufe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bezeichnet. Siehe für weiteres unter Amtsgericht, Zivilsachen, Amtsgericht, Strafsachen. Jedes Amtsgericht besteht aus verschiedenen Abteilungen.

Auf diesen Artikel verweisen: Strafrichter * Nachlassgericht * Grundbuch * eMail, Beweiskraft * Ordentliche Gerichte/ordentliche Gerichtsbarkeit * Oberlandesgericht, Zivilsachen * AG * Einzelrichter * Familiengericht * rügeloses Einlassen/rügeloses Verhandeln * Beratungshilfe * Zuständigkeitsstreitwert * Registergericht

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