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Abschnitt 2 - Sachen und Tiere
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Abschnitt 2 - Sachen und Tiere
§ 90 BGB Begriff der Sache
§ 90a BGB Tiere
§ 91 BGB Vertretbare Sachen
§ 92 BGB Verbrauchbare Sachen
§ 93 BGB Wesentliche Bestandteile einer Sache
§ 94 BGB Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes
§ 95 BGB Nur vorübergehender Zweck
§ 96 BGB Rechte als Bestandteile eines Grundstücks
§ 99 BGB Früchte
§ 100 BGB Nutzungen
§ 101 BGB Verteilung der Früchte
§ 103 BGB Verteilung der Lasten
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