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1. Abschnitt 5 - Verjährung


(gesetz.bgb.buch-1.abschnitt-5)
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Abschnitt 5 - Verjährung


 

Titel 1 - Gegenstand und Dauer der Verjährung


 § 194 BGB Gegenstand der Verjährung
 § 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist
 § 195 BGB a.F. Regelmäßige Verjährungsfrist
 § 196 BGB Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück
 § 197 BGB Dreißigjährige Verjährungsfrist
 § 197 BGB aF Dreißigjährige Verjährungsfrist
 § 198 BGB Verjährung bei Rechtsnachfolge
 § 199 BGB Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
 § 200 BGB Beginn anderer Verjährungsfristen
 § 201 BGB Beginn der Verjährungsfrist von festgestellten Ansprüchen
 § 202 BGB Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung
 

Titel 2 - Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung


 § 203 BGB Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
 § 204 BGB Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
 § 205 BGB Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht
 § 206 BGB Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt
 § 207 BGB Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen
 § 208 BGB Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
 § 209 BGB Wirkung der Hemmung
 § 210 BGB Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen
 § 211 BGB Ablaufhemmung in Nachlassfällen
 § 212 BGB Neubeginn der Verjährung
 § 213 BGB Hemmung, Ablaufhemmung und erneuter Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen
 

Titel 3 - Rechtsfolgen der VerjährungAnsprüchen


 § 214 BGB Wirkung der Verjährung
 § 215 BGB Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung
 § 216 BGB Wirkung der Verjährung bei gesicherten Ansprüchen
 § 217 BGB Verjährung von Nebenleistungen
 § 218 BGB Unwirksamkeit des Rücktritts

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Auf diesen Artikel verweisen: § 102 UrhG Verjährung Werbung: