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Eigentum/Eigentümer
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit Eigentum wird das umfassende absolute Zuordnungsrecht an einer Sache bezeichnet, mit Eigentümer der Inhaber dieses Zuordnungsrechts. Inhalt dieser Zuordnung ist, dass das Rechtssubjekt, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen kann. Das ist die auf Art. 14 GG basierende Individualgarantie der Eigentumsfreiheit gemäß § 903 BGB.

Absolut ist das Eigentum, weil es gegenüber Jedermann wirkt. Umfassend ist das Eigentum, weil es alle gesetzlich zugelassenen Nutzungs- und Verwendungsmöglichkeiten einer Sache erfasst.

Befugnisse

Aus dem Eigentumsrecht ergeben sich im wesentlichen zwei Befugnisse: 1. Benutzungsbefugnis des Eigentümers und 2. die Möglichkeit zur Ausschließung Dritter durch faktische Maßnahmen (Zaun, Tür usw.) und durch Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gemäß § 1004 BGB.

Arten

Neben dem Grundfall des Alleineigentums, bei dem das subjektive Eigentumsrecht einem einzigen Berechtigten zusteht, kann man drei weitere Arten des Eigentums unterscheiden:

Erwerb

Eigentum kann entweder originär oder abgeleitet erworben werden. Ein originärer Erwerb hinsichtlich der Früchte liegt z.B. vor wenn der Eigentümer eines Baumes die Früchte abpflückt. Ein abgeleiteter Erwerb, wenn der Eigentümer diese Früchte auf dem Markt aufgrund eines Kaufvertrages an einen Dritten übereignet.

Ist in einem Gutachten eine Eigentümerstellung zu prüfen so ist eine Möglichkeit der sog. "Märchenaufbau".

Auf diesen Artikel verweisen: Vermieterpfandrecht * Recht zum Besitz * Privatautonomie * Eigentumsfreiheit, Art. 14 Abs. 1 GG * Eigentumsfreiheit, Art. 14 Abs. 1 GG * Typenzwang und Typenfixierung im Sachenrecht * Selbstbedienungstankstelle * Grundbuch * title (to land) * property * Alleineigentum * fee simple absolute * Miteigentum nach Bruchteilen/Bruchteilseigentum * Miteigentum nach Bruchteilen/Bruchteilseigentum * Nassauskiesung * Zuordnungsrecht * Scheineigentümer * Leiche/Leichnam, Eigentum * Datei existiert nicht!* § 903 BGB Befugnisse des Eigentümers * Dingliches Recht/beschränkt dingliches Recht * Besitz/Besitzer * Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) * Grundeigentum * Verpflichtung/Verpflichtungsgeschäft * Eigentum, Arten * Manifestation der Zueignung * Halter * Herausgabeanspruch des Eigentümers * Hausrecht * fremd * Geistiges Eigentum * Eigentumsstörung/Eigentumsbeeinträchtigung * Wohnungseigentumsgesetz

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