Minderjährig ist, wer noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für weiteres siehe unter Volljährigkeit und Altersgrenzen im Recht.
Auf diesen Artikel verweisen: Unmündigkeit * § 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters * Erbfähigkeit * Vormund/Vormundschaft * § 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger * Mindestunterhalt/Mindestbedarf * § 8 BGB Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger * Volljährigkeit