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Minderjährigkeit
(recht.zivil.materiell.at)
    

Minderjährig ist, wer noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für weiteres siehe unter Volljährigkeit und Altersgrenzen im Recht.

Auf diesen Artikel verweisen: Unmündigkeit * § 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters * Erbfähigkeit * Vormund/Vormundschaft * § 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger * Mindestunterhalt/Mindestbedarf * § 8 BGB Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger * Volljährigkeit

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