Gemäß § 90 BGB sind Sachen körperliche Gegenstände. Zu der Behandlung von Tieren siehe dort.
Das BGB unterscheidet grundsätzlich zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen (z.B. Grundstücke).
Das Strafrecht folgt hier dem BGB.
Auf diesen Artikel verweisen: § 989 BGB Schadensersatz nach Rechtshängigkeit * Vertretbare Sachen/nicht vertretbare Sachen * Vermieterpfandrecht * § 249 StGB Raub * Tiere * Diebstahl * Nießbrauch * Raub/Raubüberfall * Raub/Raubüberfall * Leiche/Leichnam, Eigentum * § 246 StGB Unterschlagung * Fruchtgenuss * Pfand * Sachbeschädigung * Unterschlagung/veruntreuende Unterschlagung * Unterschlagung/veruntreuende Unterschlagung * § 242 StGB Diebstahl * Sachgesamtheiten * Sachinbegriff/Inbegriff von Sachen * § 99 BGB Früchte * Übergabe * herrenlose Sache * § 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr